Balkonkraftwerk bis 2.000 Wp: Was wirklich erlaubt ist
Viele Quellen schreiben, Balkonkraftwerke bis 2 kW seien genehmigungsfrei. Das stimmt – aber nur zur Hälfte. Genehmigungsfrei bedeutet: kein Verfahren beim Netzbetreiber, keine Baugenehmigung, kein Antrag bei der Behörde. Es bedeutet nicht: ohne jede Pflicht. Die Registrierung im Marktstammdatenregister bleibt ...
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