Eine Solaranlage ist eine Investition von 10.000 bis 25.000 Euro. Wer so viel auf das Dach baut, sollte wissen ob und wie diese Investition versichert ist. Die gute Nachricht: In vielen Fällen ist die Anlage bereits über die bestehende Wohngebäudeversicherung mitabgedeckt. Die schlechte Nachricht: Oft ist das nicht automatisch so, und die Lücken in der Standard-Gebäudeversicherung sind real.
Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick. Welcher Versicherungsschutz für eine konkrete Anlage sinnvoll ist, lässt sich nur im Gespräch mit dem eigenen Versicherer oder einem unabhängigen Berater klären.
Das Wichtigste in Kürze:
- Fest installierte Dachanlagen sind häufig in der Wohngebäudeversicherung mitversichert, aber nur wenn die Anlage explizit im Vertrag aufgeführt ist.
- Die Standard-Gebäudeversicherung deckt Feuer, Blitzschlag, Sturm ab Windstärke 8 und Hagel ab.
- Nicht abgedeckt: Diebstahl, Tierbisse, Kurzschluss, Bedienungsfehler und Ertragsausfall.
- Eine separate Photovoltaikversicherung schließt diese Lücken und kostet für eine 10-kWp-Anlage ab rund 85 bis 200 Euro jährlich.
- Balkonkraftwerke fallen unter die Hausratversicherung, nicht unter die Gebäudeversicherung.
- Haftpflichtschäden an Dritten durch die Anlage deckt die Privathaftpflichtversicherung.
Drei Wege zur Versicherung einer Solaranlage
Wer eine Solaranlage versichern möchte, hat grundsätzlich drei Optionen. Sie unterscheiden sich im Schutzumfang und in den Kosten erheblich.
| Versicherungsmodell | Feuer und Blitz | Sturm und Hagel | Diebstahl | Tierbisse | Ertragsausfall | Kosten (10 kWp, ca.) |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Wohngebäudeversicherung mit PV-Zusatz | Ja | Ja | Nein | Nein | Nein | Geringe Mehrprämie |
| Separate Photovoltaikversicherung | Ja | Ja | Ja | Ja | Oft ja | 85 bis 200 Euro/Jahr |
| Allgefahrenversicherung | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Höher, individuell |
Wohngebäudeversicherung: Was drin ist und was fehlt
Die Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude vor Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Eine fest auf dem Dach installierte Solaranlage gilt als fester Gebäudebestandteil und ist in vielen Policen automatisch mitversichert, aber nur wenn sie im Vertrag aufgeführt ist.
Was die Standard-Gebäudeversicherung typischerweise abdeckt:
- Brandschäden und Folgeschäden durch Feuer
- Direkter Blitzschlag auf die Anlage
- Sturm ab Windstärke 8 (ab 63 km/h)
- Hagelschäden an Modulen und Wechselrichter
Was typischerweise nicht abgedeckt ist:
- Diebstahl von Modulen, Wechselrichter oder Kabeln
- Tierbisse, besonders Marderschäden an Kabeln
- Überspannungsschäden durch indirekten Blitz
- Kurzschluss oder Bedienfehler
- Ertragsausfall während der Reparaturzeit
- Elementarschäden durch Überschwemmung oder Erdrutsch (nur mit Zusatzbaustein)
Separate Photovoltaikversicherung: Wann sie sinnvoll ist
Eine separate Photovoltaikversicherung deckt die Lücken der Gebäudeversicherung. Sie ist für Anlagen ab etwa 10 kWp eine sinnvolle Ergänzung. Was eine gute Photovoltaikversicherung abdecken sollte:
- Sturm, Hagel, Blitz, Feuer
- Diebstahl der gesamten Anlage oder einzelner Komponenten
- Tierbisse (Marder, Nagetiere)
- Kurzschluss und Überspannung
- Bedienfehler und grobe Fahrlässigkeit
- Ertragsausfall während der Reparaturzeit
- Aufräum-, Entsorgungs- und Gerüstkosten
Anbieter wie Zurich, Hiscox und VHV bieten spezialisierte Photovoltaikversicherungen an. Die Preise für eine 10-kWp-Anlage starten ab rund 85 Euro pro Jahr für Basisschutz.
Marderschäden: Ein unterschätztes Risiko
Marder beißen gerne in Kabel, auch in die Solarkabel auf dem Dach. Marderschäden sind eines der häufigsten Schadensbilder bei Solaranlagen die die Standard-Gebäudeversicherung nicht abdeckt. Die Reparatur eines durch Marderbisse beschädigten Solarkabels kostet 200 bis 800 Euro.
Eine einfache Präventionsmaßnahme: Kabel auf dem Dach mit Wellrohr oder Marderschutzfolie ummanteln. Das ist günstiger als eine Reparatur.
Diebstahl: Seltener, aber teuer
Solarmodule werden gestohlen, besonders bei Freiflächenanlagen. Ein einzelnes Modul kostet heute 100 bis 200 Euro, bei einem 10-kWp-System mit 20 Modulen wäre ein Totaldiebstahl ein Schaden von 2.000 bis 4.000 Euro allein für die Module, plus Montagekosten und Wechselrichter. Die Standard-Gebäudeversicherung deckt Diebstahl nicht ab.
Balkonkraftwerke: Hausrat statt Gebäude
Balkonkraftwerke sind keine festen Gebäudebestandteile. Sie fallen unter die Hausratversicherung. Viele moderne Hausratversicherungen schließen Balkonkraftwerke als Einrichtungsgegenstand ein. Es lohnt sich, das bei der eigenen Versicherung nachzufragen.
Wenn das Balkonkraftwerk durch Herabfallen, einen Defekt oder andere Ursachen Schäden an Dritten verursacht, greift die Privathaftpflichtversicherung.
Checkliste: Was zu prüfen ist
| Aufgabe | Erledigt? |
|---|---|
| Solaranlage im Gebäudeversicherungsvertrag aufgeführt? | Beim Versicherer nachfragen |
| Versicherungssumme aktuell? | Prüfen, ggf. anpassen |
| Diebstahl und Tierbisse abgedeckt? | Wenn nicht, separate PV-Versicherung prüfen |
| Ertragsausfall abgedeckt? | Versicherungsschutz prüfen |
| Balkonkraftwerk in der Hausratversicherung? | Beim Versicherer bestätigen lassen |
| Haftpflichtschutz für Schäden durch die Anlage? | In der bestehenden Police prüfen |
Was nach einem Sturm zu tun ist und welche Schäden durch Hagel entstehen können, erklärt der Artikel Solaranlage bei Sturm und Hagel: Schäden, Versicherung und was zu tun ist. Was eine Solaranlage insgesamt wirtschaftlich bringt, zeigt Wann lohnt sich eine Solaranlage?.
Fazit: Versicherungsschutz prüfen, nicht voraussetzen
Viele Anlagenbetreiber gehen davon aus, dass ihre Solaranlage automatisch über die bestehende Versicherung abgedeckt ist. Das ist nicht immer so. Ein kurzes Gespräch mit dem Versicherer klärt in den meisten Fällen schnell, ob die Anlage mitversichert ist und ob eine ergänzende Photovoltaikversicherung sinnvoll wäre.
Dieser Artikel ist redaktionell mit journalistischem Handwerk und etwas KI-Unterstützung erstellt worden.




























